Drohnenverordnung Europa Regeln

EU-Drohnen-Verordnung – Drohne fliegen in Europa

Eine Drohne konnte lange Zeit nicht einfach so geflogen werden, da jedes Land andere Bestimmungen hatte. Das war sehr verwirrend, doch in Europa wurde es nun einheitlich geregelt. Die Anwendung der lang erwarteten EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 trat in Kraft und schaffte eine einheitliche Regelung für Drohnenflüge.

Nahezu alle Betreiber und Fernpiloten unterliegen unmittelbar ab dem Geltungsbeginn der Verordnung einer Registrierungspflicht und einer Verpflichtung zur Einhaltung der geografischen UAS-Zonen. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Drohnen ohne Kamera mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm. Eine Drohne, die gemäß ihrer CE-Kennzeichnung ein Spielzeug im Sinne des Spielzeugsicherheitsgesetzes ist, ist ebenfalls von der Registrierung ausgenommen.

EU-Drohnenverordnung auf den Punkt gebracht

Wir versuchen das Thema hier so einfach und kurz zu halten, sodass Sie das Wichtigste übersichtlich sehen und die Drohnenregeln in Europa einfach verstehen.

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Wer darf in Europa eine Drohne fliegen?

Jede Person ab 16 Jahren darf in Europa eine Drohne fliegen. Ist eine Begleitperson mit einem Drohnenführerschein dabei, darf der Betreiber auch jünger sein. Die Drohne muss jedoch registriert werden. Welche Drohne geflogen werden darf bzw. welche Anforderungen es gibt, hängt vom jeweiligen Gewicht der Drohne ab. Unter 250 Gramm hat man keine Probleme. Dazu später mehr.

Die Drohne benötigt auch eine Haftpflichtversicherung. Diese ist bei jeder Drohne mit Kamera gesetzlich vorgeschrieben, auch beim Fliegen auf Privatgrundstücken.

Registrierungspflicht der Drohne

Jede Drohne mit einer Kamera, egal wie schwer diese ist, muss beim LBA (Luftfahrtsbundesamt) registriert werden. Lediglich Spielzeugdrohnen ohne Kamera und unter 250 Gramm sind davon ausgenommen. Ab einer Abflugmasse von 250 Gramm ist man verpflichtet die Drohne zu registrieren.

Die Registration für Drohnen unter 250 Gramm ist einfach. Hierfür muss lediglich der Name sowie die Meldeadresse angegeben werden. Die Daten werden anschließend geprüft und Sie erhalten die sog. “e-id”. Diese Nummer ist die Registration. Sie muss auf der Drohne angebracht werden. Eine feuerfeste Plakette ist nicht mehr notwendig. Sie muss aber leserlich sein.

Achtung! Sie müssen sich in jedem Land anmelden, wo Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. verlegen. Wohnen Sie in Deutschland müssen Sie sich dort anmelden. Ziehen Sie z.B nach Portugal um, müssen Sie sich dort erneut anmelden und die Adresse in Deutschland beim LBA löschen.

Wechseln Sie den Wohnsitz außerhalb der EU, kann die vorherige Meldeadresse beibehalten werden und bei z.B Besuchen im Land weiterhin verwendet werden.

Die Registrierung ist gebührenpflichtig (20€ für natürliche und 50€ für juristische Personen).

In Norwegen, Lichtenstein, Island und der Schweiz gilt die Registrierung auch.

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Drohnen mit CE-Zertifizierung

In Zukunft werden Drohnen mit einer CE-Zertifizierung geliefert, somit kann schnell geklärt werden, in welche Kategorie die jeweilige Drohne fällt. Es gibt 5 Kategorien, C0-C4. Da es derzeit noch keine Drohne mit dieser Zertifizierung gibt, gehen wir erstmals auch nicht näher auf das Thema ein. Bestandsdrohnen können nach wie vor verwendet werden.

Drohnenklasse “open”

Die Drohnenklasse A1, A2 und A3 geben in erster Linie die Flugerlaubnis für Bestandsdrohnen vor. Diese schreiben vor:

A1 – Heranfliegen an unbeteiligte Personen erlaubt. Ein Überfliegen von Personen sollte vermieden werden

A2 – mindestens 30 m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen + im Low-Speed-Modus mind. 5 m Abstand zu unbeteiligten Personen bzw. direkt proportional zur geflogenen Höhe

A3 – mindestens 150 m Abstand zu Personen. Keine Gefährdung unbeteiligter Personen nach vernünftigem Ermessen + mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten

Bestandsdrohnen Regeln EU-Drohnenverordnung

Derzeit gelten alle Drohnen als Bestandsdrohnen, für welche folgende Anforderungen gelten:

Drohne unter 250 Gramm: Die Gebrauchsanweisung muss beachtet werden, es ist kein Drohnenführerschein erforderlich, die Regularien der offenen Kategorie Open A1 sind einzuhalten.

Drohnen 250 bis 500 Gramm: Bis zum 31.12.22 wird kein Drohnenführerschein benötigt, sofern man in der A1 Klasse fliegt. Nach diesem Datum nur noch in der Subkategorie A3 mit Drohnenführerschein A1/A3. Es wird aber bereits der “kleine Drohnenführerschein”, auch als EU-Kompetenznachweis benötigt.

Drohnen ab 500 Gramm bis 2 Kilo: Sofern diese Drohnen nur in der Klasse A3 betrieben werden, reicht der EU-Kompetenznachweis zum betreiben aus.

Drohnen 2 bis 25 Kilo: Diese Drohnen dürfen nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Hierfür ist der kleine EU-Drohnenführerschein (= EU-Kompetenznachweis) erforderlich.

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EU-Fernpilotenzeugnis

Der “große Drohnenführerschein” wird auch als EU-Fernpilotenzeugnis bezeichnet. Das EU-Fernpilotenzeugnis wird für das Fliegen von Drohnen in der offenen Kategorie in Unterkategorie A2 benötigt. Voraussetzung für die Antragstellung dieses Zeugnisses ist, dass der Drohnenpilot bereits Inhaber des EU-Kompetenznachweises ist und eine Selbsterklärung über die Durchführung des praktischen Selbsttrainings vorliegt. Es muss online auch eine Prüfung mit 40 Multiple-Choice Antworten absolviert werden.

Allgemeine Drohnen Regeln in Europa

Darf man eine Drohne in Europa fliegen, so gilt es noch die allgemeinen Regeln einzuhalten. Diese schnell und einfach erklärt.

  • Max. 120 m hoch
  • Nur in Sichtweite fliegen
  • Nachtflüge sind erlaubt, die Drohne muss aber erkenntliche Lichter haben
  • Fliegen über Wohngrundstücken mit über 250 Gramm Drohnen ist verboten
  • Privatsphäre muss berücksichtigt werden
  • Fliegen in Einsatzorten der Polizei, Feuerwehr etc. ist verboten
  • Drohnen müssen bemannten Flugzeugen immer ausweichen
  • Flugverbotszonen vor Flug prüfen

Haben Sie noch Fragen bezüglich der neuen Eu-Drohnen Verordnung? Hinterlassen Sie uns doch einen Kommentar.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Obwohl der Beitrag sorgfältig recherchiert wurde, sind die Aussagen keinesfalls rechtlich bindend. Befrage im Zweifel vor der Nutzung einer Drohne immer einen Anwalt.

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